Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Rupp Marketing, Harald Rupp MBA, 6921 Kennelbach, Wuhrkopfweg 1, Österreich
Stand: 01. Mai 2025
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
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1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
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1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.
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1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
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2.2 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es enteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
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2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
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3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages ein förderliches Arbeiten erlauben.
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3.2 Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informieren.
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3.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in alle für die Ausführung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden.
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3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und Arbeitnehmervertretung rechtzeitig informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
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4.2 Die Parteien verpflichten sich, Vorkehrungen zu treffen, die die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten nicht gefährden.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit dem/der Auftraggeber:in zu berichten.
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5.2 Der Schlussbericht wird in der Regel zwei bis vier Wochen nach Abschluss des Auftrages übermittelt.
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5.3 Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung weisungsfrei und handelt eigenverantwortlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Eine Weitergabe oder Verbreitung ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
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6.2 Ein Verstoß berechtigt zur Vertragsauflösung und Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der/die Auftragnehmer:in ist zur Behebung von Mängeln verpflichtet.
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7.2 Der Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgenommen Personenschäden.
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8.2 Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
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8.3 Der Beweis der Verursachung obliegt dem/der Auftraggeber:in.
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8.4 Ansprüche gegenüber Dritten werden abgetreten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über sämtliche Informationen.
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9.2 Dies gilt auch für Inhalte des Werkes und Daten von Klient:innen.
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9.3 Die Schweigepflicht gilt auch für Gehilfen, für die der/die Auftragnehmer:in haftet.
9.4 Die Schweigepflicht gilt unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus.
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9.5 Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der/die Auftraggeber:in gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
10. Honorar
10.1 Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung und ist mit Rechnungslegung fällig.
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10.2 Es wird eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung erstellt.
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10.3 Zusatzkosten wie Spesen oder Reisekosten werden gesondert abgerechnet.
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10.4 Bei Abbruch durch den/die Auftraggeber:in ist das Honorar abzüglich pauschalierter 30 % ersparter Aufwendungen zu zahlen.
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10.5 Bei Nichtzahlung ist der/die Auftragnehmer:in von der Leistungspflicht entbunden.
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11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Rechnungen dürfen auch elektronisch übermittelt werden. Der/die Auftraggeber:in stimmt zu.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des Projekts und Rechnungslegung.
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12.2 Eine vorzeitige Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Vertragsangaben sind wahrheitsgemäß. Änderungen sind mitzuteilen.
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13.2 Änderungen bedürfen der Schriftform.
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13.3 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in.
Mediationsklausel
Im Streitfall verpflichten sich beide Seiten zu einer Wirtschaftsmediation.
Kommt keine Einigung zustande, können nach einem Monat gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Kosten einer Mediation gelten als vorprozessuale Kosten.
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